Barriere­freiheits­erklärung

Die Rheinwiesen Living GmbH ist bemüht, ihre Website https://rheinwiesenliving.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorgenannte Website.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Website https://rheinwiesenliving.de dient der Bereitstellung von Informationen über das Immobilienprojekt Rheinwiesen Living. Sie richtet sich an Interessentinnen und Interessenten für hochwertigen Wohnraum in Rheinhessen. Die Website informiert über die angebotenen Immobilien, Grundrisse, Ausstattung, Lage, Preise sowie Kontaktmöglichkeiten. Ziel ist es, potenziellen Käuferinnen und Käufern einen umfassenden Überblick über das Projekt zu geben und die Kontaktaufnahme zu erleichtern.

Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.
  • Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im öffentlich zugänglichen Bereich unseres Internetauftritts wie folgt:

Wahrnehmbarkeit

  • Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

  • Sie können die Informationen jederzeit per Tastatur aufrufen.
  • Die Informationen haben, wenn möglich, eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen als Orientierung.

Verständlichkeit

  • Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird dabei nicht überschritten.
  • Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.Die Informationen werden mithilfe verschiedener Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt, und zwar auf mehr als nur einem Kanal. Das heißt: Sie können diese Information zum einen lesen und sie sich zum anderen von einem Programm vorlesen lassen.

Robustheit

  • Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nur teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Anforderungen der BITV 2.0 basieren auf den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte: Bilder und Visualisierungen verfügen teilweise über fehlende oder unzureichende alt-Attribute.
  • Tastaturbedienbarkeit: Einzelne interaktive Elemente wie Slider oder Galerieansichten sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Kontrastverhältnisse: Einzelne Farb- und Designkombinationen erfüllen nicht in allen Fällen die Mindestkontrastanforderungen.
  • Externe Inhalte: Eingebundene Inhalte (z. B.  Friendly Captcha) oder verlinkte Inhalte von Drittanbietern liegen außerhalb unseres direkten Einflussbereichs und können nicht barrierefrei sein.

Barrierefreie Alternativen

Wenn Sie Inhalte nicht barrierefrei nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Alternative zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von https://rheinwiesenliving.de auffallen, können Sie sich an uns wenden:

Rheinwiesen Living GmbH

PG Rheinwiesen III GmbH & Co. KG
Am Stiftswingert 17
55131 Mainz

Telefon: 06131/143 30 70

E-Mail: info@rheinwiesenliving.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530

E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Projekt RHEINWIESEN living – Wohnen in der ersten Reihe!
 
Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit unseren Architekten und Fachplanern intensiv am Bauantrag, den wir im November beim Mainzer Bauamt einreichen werden. Erste Verkaufsinformationen stellen wir Ihnen so bald wie möglich – voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres – zur Verfügung.


Herzliche Grüße
Ihr RHEINWIESEN living Team